Zuerst möchte ich eine kleine Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen aufzeigen um dann meine Erfahrungen mit dem Anmeldeprozess vorzustellen.
Das neue Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) vom 01.07.2017 umfasst 4 Schwerpunkte auch hier nachzulesen https://www.prostituiertenschutzgesetz.info/:
- Anmeldepflicht für Prostituierte
- Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe
- Gesundheitsberatung für Prostituierte
- Kondompflicht und Werbeverbot
Die Anmeldepflicht besagt, dass jegliche Sexworker (weiblich und männlich) sich bei einer Behörde ihrer Stadt anmelden müssen um einem Gewerbe in der Erotikbranche nachgehen zu dürfen, bei dem es zum körperlichen Kontakt bzw. erotischem Austausch kommt. Hierüber wird ein Ausweis ausgestellt, umgangssprachlich ist es der „Hurenpass“.
Die Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe sieht ein Betriebskonzept vor, welches der Behörde vorgelegt werden muss und den Schutz und die Sicherheit der dort arbeitenden Damen in den Vordergrund stellt. U.a. müssen Panikknöpfe installiert werden, in jedem Raum Kondome ausliegen, auf die Kondompflicht durch Aushänge hingewiesen werden und der Betreiber solch einer Einrichtung hat Sorge zu tragen, dass nur angemeldete Damen tätig werden, welche ohne Zwang oder Zuhälter diesem Erwerb nachgehen. Außerdem ist dem Betreiber eine Weisungsbefugnis untersagt, sodass Damen und Herren weiterhin frei über sich selbst bestimmen können und nur Dienstleistungen ausführen, welchen sie zustimmen.
Die Gesundheitsberatung ist der erste Schritt zum Erhalt der Erlaubnis bzw. des Ausweises. Geschulte Mitarbeiter kümmern sich um die Sorgen, Fragen und eventuell auch Nöte der Damen und stehen beratend zur Seite. Es handelt sich aber ausdrücklich nicht um eine Gesundheitsuntersuchung. Die Eckpunkte des Prostituiertenschutzgesetzes werden erläutert und Informationsmaterial zu sexuell übertragbaren Krankheiten zur Verfügung gestellt, wenn gewünscht. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Kondompflicht hingewiesen und das Werbeverbot erläutert, dass u.a. die Begriffe „tabulos“, französisch ohne (FO), französisch mit Aufnahme oder Schlucken (F opt./FT) oder jeglichen anderen Geschlechtsverkehr ohne Schutz verbietet. Auch gewerbliche Gang-Bangs oder Flatrate Angebote sind seither untersagt, bzw. müssen gesondert genehmigt werden.
Ich stand dem ganzen erst einmal etwas skeptisch gegenüber. Warum muss ich mich jetzt extra anmelden, obwohl ich doch so oder so bereits ein Gewerbe angemeldet habe und brav meine Steuern zahle? Vor allem, wer hat dann Zugriff auf meine Daten? Wozu dient der Ausweis überhaupt und was geschieht mit meinen Angaben?
Nach langer Wartezeit und wöchentlichem Nachsehen auf der Webseite der Stadt Hamburg standen im September 2017 endlich Informationen zur Verfügung. Es wurde eine Stelle eingerichtet, welche sich um den ersten Schritt kümmert, die vorgeschriebene gesundheitliche Beratung. Also habe ich schnell angerufen und auch gleich für Anfang Oktober einen Termin bekommen, zu der Zeit begann die Stelle offiziell mit ihrer Arbeit.
Am Tag der Beratung wurde ich herzlich begrüßt und kam vor allem umgehend dran, obwohl ich – wie eigentlich immer, Berufskrankheit :-) – 15 Minuten zu früh da war. Eine überaus freundliche Mitarbeiterin führte mich in ihr Büro, welches leider sehr karg und kühl eingerichtet war, was sie mir aber damit erklärte, dass es nur vorübergehend in diesem Gebäude stattfinden wird und sie in 2018 umziehen. Auf meinen Hinweis, dass ich dem Escort nun seit fast 4 Jahren nachgehe, sagte sie mir, dass sie mir dann wohl nicht mehr viel Neues erzählen braucht und erkundigte sich, inwiefern ich das Gesetz kenne. Ich hatte sowohl die hundert Seiten lange Vorabfassung gelesen, als auch das endgültige Gesetz und wusste daher über alle Anforderungen und Neuerungen bestens Bescheid. Ich hätte Fragen stellen und mich zu Krankheiten beraten lassen können oder auch Hilfsangebote einsehen, dies war für mich aber nicht erforderlich. Die Sachbearbeiterin kommt ehemals aus der Suchtberatung und hat sich zum Ziel gesetzt, genau dies bei den Frauen und Männern zu erkennen und gegebenenfalls intervenieren zu können. Ein ambitioniertes und tolles Ziel in meinen Augen. Das Gespräch war schnell vorbei und ich bekam meinen Nachweis über die Teilnahme an der Beratung ausgehändigt. Dieser kann auf den korrekten Namen und zusätzlich einem Aliasnamen erfolgen. Den Aliasbescheid für die Gesundheitsberatung bekommt man allerdings erst ausgehändigt, nachdem man mit seinem Aliasausweis („Hurenpass“) noch einmal vorstellig wird, den man in einem zweiten Termin bei einer anderen Behörde erhält. Dies ist dann ohne Termin möglich und schnell, sowie unkompliziert.
Der zweite Termin beim Bezirksamt Altona war ebenfalls schnell telefonisch zu bekommen und diese Stelle nahm im November 2017 ihre Arbeit auf. Gleich zu Beginn bekam ich einen Termin und war nun doch sehr gespannt, denn an diese Dame hatte ich wichtige Fragen.
Ich wurde wieder sehr herzlich empfangen und gleich erst einmal mit einem Kaffee beglückt. Die Dame war einfach nur der Hammer, man merkte ihr an, dass sie dieses Thema wirklich interessiert und sie sich in allen Belangen um das Gesetz auskennt.
Meine wichtigste Frage war, wer hat Zugriff auf meine Daten und darf sich den Ausweis bei einer Kontrolle zeigen lassen? Die Antwort verblüffte mich: nur das ausstellende Amt darf diese Ausweise kontrollieren, nicht einmal die Polizei oder das Ordnungsamt sind dazu berechtigt. D.h. bei einer Überprüfung der Arbeitsbedingungen, zum Beispiel in einem Bordell, muss ein Mitarbeiter des Bezirksamts dabei sein um die Ausweise zu kontrollieren, die Polizei ist dazu nicht berechtigt. Auch werden diese Daten den Polizeibehörden oder Ordnungsämtern nicht zur Verfügung gestellt. Das Finanzamt erhält eine Meldung des Namens, des Geburtsdatums und des Wohnortes, allerdings nicht der Tätigkeit, der nachgegangen wird. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Finanzamt auch aus anderen Quellen, wie Gewerbeanmeldungen, Daten erhält, daher hat mich dieser Punkt nicht verwundert. Ich finde es aber auch genau richtig. Denn gerade die „schwarz“ arbeitenden Damen machen doch am Ende alles kaputt. Da sie keine Steuern abgeben und damit die Honorare unrealistisch niedrig halten können, zerstören sie die freie Marktwirtschaft. Aber das ist ein anderes Thema…
Die Dame erzählte mir, dass gerade Frauen und Männer, die ursprünglich aus dem Ausland stammen, aber legal in Deutschland leben und arbeiten sowie Steuern zahlen, Angst haben, an der Grenze als Prostituierte geoutet zu werden und Probleme bei der Wiedereinreise zu haben. Das ist vollkommener Quatsch und leider nur häufig genutzte Panikmache gegen das Gesetz.
Sind wir mal ehrlich, worum geht es denn am Ende bei dem Gesetz? Nicht wirklich nur zu 100% um unseren Schutz oder die Bekämpfung von Zwangsprostitution. Es geht auch um Geld. Das Finanzamt möchte sein Geld haben und das in meinen Augen auch zu Recht.
Positiv hervorzuheben ist der Fakt, dass die Kondompflicht eingeführt wurde. Jeder sollte sich schützen und vor allem nicht des Geldes wegen zu unsicheren Spielen hinreißen lassen. Der Kunde macht sich strafbar, wenn er um jeglichen Verkehr ohne Schutz bittet. Das kann teuer werden und sollte heutzutage so oder so kein Thema mehr sein. Selbstverständlich wird man immer wieder darauf angesprochen und darum gebeten, sollten sich aber in Zukunft alle Damen an die Kondompflicht halten, so ist diese Unart sicher bald vorbei.
Den Ausweis bekommt man zweifach ausgefertigt, man muss hierfür ein Passfoto, seinen Personalausweis oder Pass und eine aktuelle Meldebescheinigung mitbringen. Zum einen erhält man den Ausweis mit seinem korrekten Namen. Zum anderen erhält man auf Wunsch einen Aliasausweis, welcher einen Künstlernamen enthält und daher als einziger mit sich geführt werden sollte wenn man ein Date hat und eine Kontrolle auftauchen könnte. Den Ausweis mit dem korrekten Namen lässt man am besten gleich Zuhause.
Die erste gesundheitliche Beratung in Hamburg ist 2 Jahre gültig, danach muss sie jährlich wiederholt werden. Der erste Ausweis ist 3 Jahre gültig, danach muss er alle 2 Jahre erneuert werden. Sollte man die Tätigkeit früher beenden, so kann man die Daten löschen lassen, denn das Gesetz enthält ebenso das Recht des Vergessenwerdens.
Nachdem ich beide Termine hinter mir hatte, dachte ich nur, so schlimm war es nicht und sollten meine Daten wirklich so sicher sein, wie mir versichert wurde, so ist es doch nur ein wenig Zeit, welche man investieren muss. In manchen Bundesländern kostet die Anmeldung auch ca. 30-40 Euro, ebenso die gesundheitliche Beratung, jedoch ist es in den meisten Bundesländern kostenfrei und man kann sich theoretisch in jedem beliebigen Bundesland anmelden. Hamburg zum Beispiel würde auch Damen und Herren aus ganz Deutschland aufnehmen, da man auf dem Ausweis in der Regel alle Bundesländer als Tätigkeitsorte eintragen lassen kann und somit für ganz Deutschland angemeldet ist und auch Termine außerhalb des Wohnortes flexibel annehmen kann.
Zusammenfassend steht für mich fest, dass nicht alles so heiß gegessen wie es gekocht wird und viel Panikmache vorab umsonst stattfand. Jede Escortdame und jeder Escortherr, jede(r) Prostituierte auf dem Straßenstrich oder in Bordellen, Privatwohnungen oder gewerblich genutzten Einrichtungen hat seine bzw. ihre Daseinsberechtigung und wenn sich alle an die Regeln halten, dann ist es ein sicherer und vor allem viel Spaß bringender Job, der vor allem noch jahrelang Freude bereiten soll und kann – auf BEIDEN Seiten.
Für alle Damen und Herren aus anderen Bundesländern stehen auch hier die gesamten Informationen bzgl. Der Behörden zur Verfügung und werden ständig aktualisiert: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-vor-gewalt-schuetzen/informationen-ueber-das-verfahren-zur-anmeldung-einer-prostitutionstaetigkeit/117432
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass es sich hier um meine persönlichen Erfahrungen handelt und es sich hier nicht um rechtlich verbindliche Beschreibungen handelt.
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